Trib. Bolzano, sentenza 30/01/2025, n. 103
TRIB Bolzano
Sentenza
30 gennaio 2025
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30 gennaio 2025
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05:06:40
TRIB Bolzano
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30 gennaio 2025
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30 gennaio 2025
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Sul provvedimento
Testo completo
allg. Verfahrensreg. Nr. 1449/2024
Landesgericht Bozen
Erste Zivilabteilung
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Allg. reg. Nr. 1449/2024
Bei der Verhandlung vom 30.01.2025 um 09.00 erscheinen vor dem Instruktionsrichter Dr.
IM SE:
- für OL HW: R.A. DE US MA IO, und die Partei selbst
- für IC GS: er selbst
- für PR FF, AS GS und AS GS: R.A.
NO LA und Frau IS AF persönlich
- für AUTONOME PROVINZ BOZEN - ABTEILUNG 25 - WOHNUNGSBAU, AMT FÜR
WOHNBAUFÖRDERUNG: niemand
- für AUTONOME PROVINZ BOZEN: niemand
- für RI ER DR.: R.A. ER RI,
- für NY HW: R.A. TH LI, vertreten durch R.A. ROBERTO
LAMBIASE
Der PV des Klägers OL HW besteht auf die gestellten Anträge.
Die PV der TEn PR FF, AS GS und AS
GS beruft sich auf ihre Einlassung
RAin RI ER beruft sich auf ihre Einlassung.
Der PV des TEn NY HW beruft sich auf ihre Einlassung.
Der Richter,
1
festgehalten, dass die Zustellungen an IC GS, AUTONOME PROVINZ
BOZEN und AUTONOME PROVINZ BOZEN - ABTEILUNG 25 - WOHNUNGSBAU, AMT
FÜR WOHNBAUFÖRDERUNG korrekt erfolgt sind und dass die oben genannten TEn sich in das Verfahren nicht eingelassen haben, erklärt die Säumnis von IC GS, AUTONOME PROVINZ BOZEN und
AUTONOME PROVINZ BOZEN - ABTEILUNG 25 - WOHNUNGSBAU, AMT FÜR
WOHNBAUFÖRDERUNG.
Im Sinne des Art. 281 sexies ZPO vom Richter aufgefordert, bringen die
Prozessbevollmächtigten der Parteien ihre Schlussanträge vor.
Der Prozessbevollmächtigte der Kläger stellt seine Schlussanträge laut Klageschrift.
Die PV der TEn PR FF, AS GS und AS
GS laut Einlassung.
Die PV der TEn RI ER DR. laut Einlassung.
Die PV des TEn NY HW laut Einlassung.
Nach Anhörung der Parteien und kurzer Erörterung der Sachlage, verliest der Richter das nachstehende Teil-Urteil.
2 N. R.G. 1449/2024
REPUBLIK ITALIEN
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Landesgericht Bozen
Erste Zivilabteilung
Das Gericht erlässt, in der Person des Einzelrichters Dr. IM SE folgendes
TEIL-URTEIL in der im allgemeinen Verfahrensregister unter Aktenzeichen 1449/2024 geführten Streitsache, anhängig zwischen den Prozessparteien:
OL HW, vertreten und verteidigt von den R.A. Dr. De Giuseppe Mark Antonio klagende Partei (betreibender Gläubiger) gegen
IC GS, geboren am 31.12.1969 in Meran (BZ), St. Nr.:
[...]
TEr (Schuldner) - säumig
PR FF, vertreten und verteidigt von R.A. Dr. Muscolino Paola und RA Dr. Gallina
Nicoló
TE (Miteigentümerin)
AS GS und AS GS, vertreten und verteidigt von R.A.
Dr. Muscolino Paola und RA Dr. Gallina Nicoló
TEn
AUTONOME PROVINZ BOZEN - ABTEILUNG 25 - WOHNUNGSBAU, AMT FÜR
WOHNBAUFÖRDERUNG
TE - säumig
AUTONOME PROVINZ BOZEN,
TE - säumig
ER RI, in eigener Sache vertreten und verteidigt von R.A. Dr. Gartner Ingrid
TE (beigetretene Gläubigerin)
3 NY HW, vertreten und verteidigt von R.A. Dr. Mathá Julia und R.A. Dr. Abler
Markus
TEr (beigetretener Gläubiger)
Gegenstand des Rechtsstreits: Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft an den gepfändeten
Liegenschaften im Liegenschaftsvollstreckungsverfahren Nr. 87/2023 gemäß Art. 600 ff. ZPO;
zur Entscheidung einbehalten, und zwar zu folgenden
Schlussanträgen
➢ des Prozessbevollmächtigten der klagenden Partei OL HW, laut
Klageschrift vom 03.05.2024:
„Möge das Landesgericht Bozen, alle gegenteiligen Anträge und Einwendungen abweisend, wie folgt zu Recht befinden:
1. Das ungeteilte Miteigentumsverhältnis an der Bp. 1208 in E.Zl. 981/II, mat. Ant. 5 und mat.
Ant. 13, K.G. St. Martin, auflösen und in der Folge die Teilung dieser Liegenschaft anordnen und deren grundbücherliche Durchführung verfügen.
Landesgericht Bozen
Erste Zivilabteilung
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Allg. reg. Nr. 1449/2024
Bei der Verhandlung vom 30.01.2025 um 09.00 erscheinen vor dem Instruktionsrichter Dr.
IM SE:
- für OL HW: R.A. DE US MA IO, und die Partei selbst
- für IC GS: er selbst
- für PR FF, AS GS und AS GS: R.A.
NO LA und Frau IS AF persönlich
- für AUTONOME PROVINZ BOZEN - ABTEILUNG 25 - WOHNUNGSBAU, AMT FÜR
WOHNBAUFÖRDERUNG: niemand
- für AUTONOME PROVINZ BOZEN: niemand
- für RI ER DR.: R.A. ER RI,
- für NY HW: R.A. TH LI, vertreten durch R.A. ROBERTO
LAMBIASE
Der PV des Klägers OL HW besteht auf die gestellten Anträge.
Die PV der TEn PR FF, AS GS und AS
GS beruft sich auf ihre Einlassung
RAin RI ER beruft sich auf ihre Einlassung.
Der PV des TEn NY HW beruft sich auf ihre Einlassung.
Der Richter,
1
festgehalten, dass die Zustellungen an IC GS, AUTONOME PROVINZ
BOZEN und AUTONOME PROVINZ BOZEN - ABTEILUNG 25 - WOHNUNGSBAU, AMT
FÜR WOHNBAUFÖRDERUNG korrekt erfolgt sind und dass die oben genannten TEn sich in das Verfahren nicht eingelassen haben, erklärt die Säumnis von IC GS, AUTONOME PROVINZ BOZEN und
AUTONOME PROVINZ BOZEN - ABTEILUNG 25 - WOHNUNGSBAU, AMT FÜR
WOHNBAUFÖRDERUNG.
Im Sinne des Art. 281 sexies ZPO vom Richter aufgefordert, bringen die
Prozessbevollmächtigten der Parteien ihre Schlussanträge vor.
Der Prozessbevollmächtigte der Kläger stellt seine Schlussanträge laut Klageschrift.
Die PV der TEn PR FF, AS GS und AS
GS laut Einlassung.
Die PV der TEn RI ER DR. laut Einlassung.
Die PV des TEn NY HW laut Einlassung.
Nach Anhörung der Parteien und kurzer Erörterung der Sachlage, verliest der Richter das nachstehende Teil-Urteil.
2 N. R.G. 1449/2024
REPUBLIK ITALIEN
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Landesgericht Bozen
Erste Zivilabteilung
Das Gericht erlässt, in der Person des Einzelrichters Dr. IM SE folgendes
TEIL-URTEIL in der im allgemeinen Verfahrensregister unter Aktenzeichen 1449/2024 geführten Streitsache, anhängig zwischen den Prozessparteien:
OL HW, vertreten und verteidigt von den R.A. Dr. De Giuseppe Mark Antonio klagende Partei (betreibender Gläubiger) gegen
IC GS, geboren am 31.12.1969 in Meran (BZ), St. Nr.:
[...]
TEr (Schuldner) - säumig
PR FF, vertreten und verteidigt von R.A. Dr. Muscolino Paola und RA Dr. Gallina
Nicoló
TE (Miteigentümerin)
AS GS und AS GS, vertreten und verteidigt von R.A.
Dr. Muscolino Paola und RA Dr. Gallina Nicoló
TEn
AUTONOME PROVINZ BOZEN - ABTEILUNG 25 - WOHNUNGSBAU, AMT FÜR
WOHNBAUFÖRDERUNG
TE - säumig
AUTONOME PROVINZ BOZEN,
TE - säumig
ER RI, in eigener Sache vertreten und verteidigt von R.A. Dr. Gartner Ingrid
TE (beigetretene Gläubigerin)
3 NY HW, vertreten und verteidigt von R.A. Dr. Mathá Julia und R.A. Dr. Abler
Markus
TEr (beigetretener Gläubiger)
Gegenstand des Rechtsstreits: Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft an den gepfändeten
Liegenschaften im Liegenschaftsvollstreckungsverfahren Nr. 87/2023 gemäß Art. 600 ff. ZPO;
zur Entscheidung einbehalten, und zwar zu folgenden
Schlussanträgen
➢ des Prozessbevollmächtigten der klagenden Partei OL HW, laut
Klageschrift vom 03.05.2024:
„Möge das Landesgericht Bozen, alle gegenteiligen Anträge und Einwendungen abweisend, wie folgt zu Recht befinden:
1. Das ungeteilte Miteigentumsverhältnis an der Bp. 1208 in E.Zl. 981/II, mat. Ant. 5 und mat.
Ant. 13, K.G. St. Martin, auflösen und in der Folge die Teilung dieser Liegenschaft anordnen und deren grundbücherliche Durchführung verfügen.
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