Trib. Bolzano, sentenza 16/12/2024, n. 1171
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Testo completo
Stempel- und Gebührenfrei gemäß Art.19 Ges. 06/03/1987 Nr. 74
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Das Landesgericht Bozen hat in nachstehender Zusammensetzung
Dr. DORFMANN berichterst. Vorsitzende Per_1
Dr. Per_2 Controparte_1
Dr. Richter Per_3 CP_2
in nicht öffentlicher Sitzung, folgendes
URTEIL in randvermerkter Ehescheidungssache erlassen;
das Scheidungsbegehren, welches von den Parteien im Sinne des Art. 4, Abs.
16 des Gesetzes Nr. 898 vom 1.12.1970 in der geltenden Fassung nach Gesetz
Nr. 74/1987 gemeinschaftlich eingebracht wurde, ist unter Nr. 3982/2023
A.R. vermerkt.
Parteien:
HUBER Per_4
mit dem Verfahrens- und Zustellbevollmächtigten RA Dr. Persona_5
und RA Dr. , laut Vollmacht in den Akten;
[...] Controparte_3
und
Pt_1
Seite 1 von 6
mit dem Verfahrens- und Zustellbevollmächtigten RA Dr. Persona_6
laut Vollmacht in den Akten;
und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen erachtet dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Ziffer Nr. 2
Buchstabe b) des Gesetzes vom 01.12.1970 Nr. 898 i.g.F. geforderten
Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer Trennung die gesetzlich vorgesehene Frist hindurch voneinander getrennt und haben die
Lebensgemeinschaft nicht mehr aufgenommen;
dass im Verfahren ersichtlich geworden ist, dass eine Versöhnung sowie die
Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen ist;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen keine Einwände zu erheben sind;
in Anwendung von Art. 473-bis.51 ZGB;
Parte_2
wird die in Vahrn am 19/05/2006 zwischen
geboren in BRIXEN (BZ) am 05/03/1972 Parte_3
und
, geboren in (BZ) am 07/06/1972 Pt_1 Per_7
geschlossene Ehe geschieden (Auflösung der Ehe) und der Standesbeamte der
Gemeinde Vahrn, wo die Eheschließung unter Nr.
2-I/2006 eingetragen ist,
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angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen
Auflagen gerecht zu werden;
der Scheidung wird im Sinne der
Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt beantragt hatten:
1. [omissis]
2. Die Familienwohnung in Vahrn, Griessweg 5/A, im Kataster eingetragen als Sub 6 der Bp. 118 in E.Zl. 34/I K.G. Vahrn, wird samt Inventar, bis zur