Trib. Bolzano, sentenza 03/12/2024, n. 1129
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Testo completo
Controparte 1
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Landesgericht Bozen
Zweite Abteilung für Zivilsachen
Allg. Reg. Nr. 2218/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt wie folgt:
Dr. Persona 1
Dr. Persona 2
Dr. Persona 3
hat Per 4 Art. 473-bis.51 ZPO folgendes
Pt 1
erlassen im Verfahren auf Ehescheidung eingeleitet von den Parteien
ノ vertreten und verteidigt durch RA Persona 5
OH IC, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht,
Zustellungsbevollmächtigter,
und
'vertreten und verteidigt durch RA AL Per_6 , CP 2
laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht, Zustellungsbevollmächtigte,
Antragsteller
und
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat
dem Streit beigetretene Partei
***
Controparte_3
Erachtet
- dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
- dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Ziffer Nr. 2
Buchstabe b) des Gesetzes 1.12.1970 n. 898 i.g.F. geforderten Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer Trennung laut der vom