Trib. Bolzano, sentenza 03/12/2024, n. 1134
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Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES Controparte_2
[...]
FÜR Controparte_3 CP_4
Das Landesgericht zusammengesetzt aus den Richtern: CP_2
- Parte_1 CP_5
-
[...] [...]
- Parte_2 Parte_3 Pt_2
erlässt folgendes
CP_6
im Ehetrennungsverfahren erster Instanz eingeschrieben unter Nr. 546/2022 allg.
Reg., gemäß Art. 473bis.47. ZPO und behängend zwischen:
, geboren am 15/05/1972 in BOZEN (BZ), Persona_1
Steuernummer: vertreten und verteidigt von RA Dr. C.F._1
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht, Persona_2
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- antragstellende Partei -;
und
, geboren am 15/09/1973 in OLEIROS Parte_4
(SPANIEN), Steuernummer: , vertreten und verteidigt C.F._2
durch RA Dr. , laut Vollmacht, welche aus den Akten Persona_3
hervorgeht,
- Antragsgegner -;
und
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -.
Das Landesgericht Bozen,
erachtet
dass das gegenständliche Verfahren strittig eingeleitet wurde, wobei die Parteien im
Laufe des Verfahrens einvernehmliche Schlussanträge gestellt und den Ausspruch
der Ehetrennung zu den im Spruch dieses Urteils zitierten Bedingungen beantragt
haben;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der
ehelichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss;
dass laut Ausführungen der Parteien sich die eheliche Gemeinschaft seit langer Zeit
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in schwerer Krise befindet, sodass die
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