Trib. Minorenni Bolzano, sentenza 09/01/2025, n. 11

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Sul provvedimento

Citazione :
Trib. Minorenni Bolzano, sentenza 09/01/2025, n. 11
Giurisdizione : Trib. Minorenni Bolzano
Numero : 11
Data del deposito : 9 gennaio 2025

Testo completo

JUGENDGERICHT CP_1
REPUBLIK ITALIEN
C
NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Nr. 186/2024 MIN
Das Jugendgericht Bozen hat in nicht öffentlicher Sitzung, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. (Berichterstatter) Persona_1 CP_3
Dr. Persona_2
Dr. Persona_3 CP_4 Controparte_5
Dr. ichter Persona_4
hat im Verfahren zugunsten des Minderjährigen geboren am 02.06.2008 in Persona_5 CP_1
folgendes
U R T E I L
erlassen,
zwischen den Parteien
Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen
Rekursführer
und
ND DD (Vater) und AA (Mutter);
CP_6
Rekursgegner
In Sachen: Verfahren nach Art. 333 ZGB (Verhalten der Eltern zum Nachteil der Kinder)
Entscheidungsgründe
1. Mit Rekurs vom 30.04.2024 hat die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht beantragt, CP_1
Con und Eltern Minderjährigen eine Controparte_7 CP_8 Persona_5
Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst und anderen involvierten territorialen Strukturen
vorzuschreiben, um der nötigen Intervention zugunsten des Jugendlichen einen klaren rechtlichen
Rahmen zu erteilen.
Familie ist diesem bereits aufgrund von Verfügungen bekannt, die von Per_5 Per_6 diesem zum Schutze Minderjähriger erlassen wurden.
, da sie früher drogenabhängig waren. Controparte_10 Per_5
DD erlitt auch Rückfälle in den Drogenkonsum. Besonders bei gab es gravierende Persona_7
Verhaltensauffälligkeiten. Die erfolgreiche Bekämpfung der Suchtmittelabhängigkeit verhinderte, dass die Kinder dem Sozialdienst anvertraut wurden. Mit Dekret dieses Jugendgerichtes vom
24.11.2010 wurde der Sozialdienst mit der Überwachung der Lage beauftragt und den CP_10
Per_ und AA vorgeschrieben, weiterhin mit dem und dem Controparte_7 CP_6
Sozialdienst zusammenzuarbeiten
Zuvor war mit Dekret vom 25.08.2004 die Schließung des Verfahrens zur Adoptionsfähigkeit der MAs, beschlossen worden. Das Verfahren wurde infolge Per_9 Parte_1 des Neonatalen Abstinenzsyndroms eingeleitet, welches bei der Neugeborenen festgestellt wurde und eine Methadontherapie zur Folge hatte, und schließlich nach einer positiven Entwicklung der
Gesamtsituation, einschließlich der elterlichen Fähigkeiten und der Gesundheit des Kindes, eingestellt.
Die Familie wurde dabei stets von den Eltern väterlicherseits unterstützt, auch durch
Unterbringung der gesamten Familie. Aus Altersgründen sind die Großeltern allerdings nicht mehr in der Lage, MA angemessen zu fördern. Trotz der scheinbaren Überwindung der
Drogenabhängigkeit schaffen es ND und AA DI nicht, ihrem Sohn klare CP_7
Richtlinien zu erteilen. Der Minderjährige ist in Vergangenheit wiederholt Persona_5 auffällig geworden und riskiert auf die schiefe Bahn zu geraten. Anstatt ihm klare Regeln zu erteilen und ihm zu erklären, dass sein Verhalten inakzeptabel ist, versuchen die Eltern ständig, ihren Sohn zu rechtfertigen.
Aus dem Bericht des Sozialsprengels Überetsch-Unterland vom 04.03.2024 und aus den anderen Anhängen des verfahrenseinleitenden Rekurses der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass
MA in mehreren Strafverfahren angeklagt war. Bezüglich der vorgehaltenen Straftat der
Beamtenbeleidigung wurde am 16.01.2024 die Einstellung des Verfahrens wegen Belanglosigkeit der Tat verfügt. In Bezug auf ein weiteres Strafverfahren wird dem Jugendlichen zusammen mit anderen vorgeworfen, im Rahmen eines Hausfriedensbruches drei Fahrzeuge schwer beschädigt und den Autoreifen eines Gabelstaplers angezündet zu haben. Dafür wurde am 29.11.2024 die
Archivierung des Verfahrens beschlossen. Zudem wird dem Jungen gemeinsam mit anderen die
Straftat der Nötigung zum Schaden eines anderen Jugendlichen vorgeworfen. Das diesbezügliche
Strafverfahren wurde nach erfolgreich absolvierter Probezeit eingestellt. Dafür musste MA das bereits bestehende Erziehungsprojekt mit dem Sozialdienst Überetsch-Unterland fortführen, worauf in diesem Urteil noch eingegangen wird.
Auch der Ausbildungsweg des Minderjährigen gibt Anlass zur Sorge. Aus dem erwähnten
Bericht vom 04.03.2024 geht hervor, dass MA im
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