Trib. Minorenni Bolzano, sentenza 29/10/2024, n. 176
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Testo completo
REPUBLIK ITALIEN
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
DAS JUGENDGERICHT BOZEN
Nr. 402/24 MIN zusammengesetzt aus CP_1
Dr. Persona_1
Dr. Libera erichterstatter) Persona_2
Dr. A Ehrenamtliche Richterin Persona_3
Dr. Ehrenamtlicher Richter Persona_4
hat in nicht öffentlicher Sitzung, im Verfahren im Interesse des Minderjährigen geboren am 02.01.2009 in Brixen (BZ);
Persona_5
zwischen den Parteien
Staatsanwaltschaft am Jugendgericht;
CP_2
und
vertreten und verteidigt durch RA Dr. mit erwähltem Controparte_3 Persona_6
Wahldomizil in dessen Kanzlei, laut Vollmacht am Ende des Einlassungsschriftsatzes vom
03.10.2024;
und
Controparte_4
-Antragsgegner folgendes
URTEIL erlassen:
Begründung der Entscheidung
1. Die Situation des oben genannten Minderjährigen ist diesem Jugendgericht bereits bekannt und als bekannt vorauszusetzen (s. Verfahren Nr. 103/22 VG).
Mit am 11.01.2023 erlassenem Dekret 103/22 verfügte dieses Jugendgericht die Umsetzung eines individuellen Projekts für das in Absprache mit der Fachambulanz und der Schule Per_5
vom Sozialdienst organisiert werden sollte.
Mit Rekurs vom 20.09.2024 führte der aus, dass sich der Zustand von ehr Persona_7 Per_5
verschlechtert hat: Er missbraucht regelmäßig Rauschmittel (fünf bis zehn Joints am Tag, aber auch Ketamin, Crack, Ecstasy, LSD und Mushrooms). Der Konsum von Substanzen überschneidet sich mit einer Persönlichkeit, die bereits durch eine hyperkinetische
Verhaltensstörung belastet ist.
In letzter Zeit hat urch wiederholte Ausbrüche extremer Gewalt auf sich aufmerksam Per_5
gemacht, insbesondere im familiären Umfeld gegenüber seiner Mutter. Diese Vorfälle manifestierten sich in der Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, der Verwüstung der
Wohnung und schwerwiegenden Bedrohungen gegen seine Mutter, insbesondere wenn diese die Notwendigkeit einer stationären oder einer therapeutischen Maßnahme CP_5
ansprach. Die Mutter empfindet eine tiefgreifende Angst vor ihrem Sohn. Um weitere, irreparable Schäden zu vermeiden, ist eine sofortige Trennung der beiden unerlässlich.
Am Vormittag des 17. Septembers musste infolge einer dieser gewalttätigen Per_5
Auseinandersetzungen, bei der sowohl die Carabinieri als auch ein Rettungswagen zum Einsatz kamen, zunächst ins Krankenhaus Brixen und anschließend in die Psychiatrische Abteilung in
Meran gebracht werden. Während seines Aufenthalts im Krankenhaus entwendete er einen
Rezeptblock und einen Stempel aus der Notaufnahme.
Bisherige stationäre Aufenthalte konnten aufgrund fehlender Zustimmung des Jugendlichen und der widersprüchlichen Haltung seiner Mutter meist nicht aufrechterhalten werden.
Der Vater hat zwar seine Zustimmung zu einer möglichen Fremdunterbringung seines Sohnes erklärt, hat jedoch seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm.
Da sich jeder er nicht in ein
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