Trib. Minorenni Bolzano, sentenza 28/01/2025, n. 22
TRIBMIN Bolzano
Sentenza
28 gennaio 2025
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28 gennaio 2025
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Sul provvedimento
Testo completo
REPUBLIK ITALIEN
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
DAS JUGENDGERICHT BOZEN
AR 415/2024
[...]
Controparte_1
Dr. Persona_1
Dr. erichterstatter) Persona_2
Dr. Tapfer Ehrenamtliche Richterin Per_3
Dr. Persona_4 CP_2 CP_3
hat in nicht öffentlicher , im Verfahren im Interesse der CP_4 CP_5
geboren am 31.07.2010 in Sterzing (BZ);
Controparte_6
geboren am 21.10.2019 in Brixen (BZ);
Controparte_7
zwischen den Parteien
Staatsanwaltschaft am CP_8
-Kläger und und (Kindeseltern);
Controparte_9 Persona_5
-Beklagten
folgendes
URTEIL erlassen:
Begründung der Entscheidung
1. Mit Rekurs vom 25.09.2024 führte der Staatsanwalt aus, dass die Eltern der oben genannten
Minderjährigen seit langer Zeit große Kommunikations- und Beziehungsschwierigkeiten zeigen, die sich negativ auf die Töchter auswirken.
Die Mutter zeigt wenig Bewusstsein in Bezug auf ihre eigene Verantwortung, was zu
Streitigkeiten zwischen dem Paar führt und sie scheint nicht motiviert zu sein, Wege zu beschreiten, um mehr Harmonie im familiären Umfeld zu schaffen.
Der Kindesvater hat seinerseits gegenüber seiner Ehefrau abnorme Reaktionen und ist sowohl verbal als auch physisch aggressiv.
Zurzeit hat das Elternpaar nicht die Absicht, sich zu trennen und möchte mit dem Sozialdienst zusammenarbeiten und die von diesem Dienst vorgeschlagenen Hilfen zur Stärkung sowohl der als auch der elterlichen Fähigkeiten in Anspruch nehmen. CP_10
In Anbetracht der Tatsache, dass allerdings das Einverständnis der Mutter schwankend ist und das Hinauszögern der Situation für die Minderjährigen nachteilig erscheint, beantragte der
Staatsanwalt die Intervention dieses Jugendgerichts damit es:
„- im Zuge der Untersuchung: die Anhörung der Eltern und von verfügen möge;
CP_6
- in der Sache: den Eltern vorschreibe: 1.) sich an die Ehe- und Familienberatungsstelle Kolbe zu wenden;
2.) die ambulante Sozialpädagogische Familienarbeit in Anspruch zu nehmen;
3.) ihre Zustimmung zu einer psychologischen Begleitung für DI zu geben;
der Mutter vorschreibe: 4.) sich an den FRenhausdienst für eine Begleitung zu wenden;
dem Vater vorschreibe: 5.) ein Antigewalttraining zu besuchen, das vom Sozialdienst angegeben werden wird.“
2. Die Akten spiegeln den Rekurs des Staatsanwalts wider.
Aus dem Bericht des Sozialdienstes vom 26.07.2024 ist zu entnehmen, dass die Familie aus
Mutter, Vater und den beiden Töchtern DI und LE besteht. ist nicht die leibliche Tochter von Herrn PI. Das Mädchen wurde bisher nicht CP_6
von und PI darüber informiert. Persona_6 Per_7
Die Eltern, welche
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